Neue Verordnungen für Aufnahmeprüfungen

Neue Prüfungsanforderungen (Ab 2020) Zentrale Aufnahmeprüfung 2 und Zentrale Aufnahmeprüfung 3:

 

Prüfungsanforderungen ZAP 2 (Kurzgymnasium, HMS)

Die Zentrale Aufnahmeprüfung 2 gilt für den Übertritt von der Sekundarschule an das Kurzgymnasium und die Handelsmittelschule.

Die Aufnahmeprüfung orientiert sich am Lernplan 21 des Kantons Zürich am Ende des 1. Semesters der 2. Sekundarklasse.

 

Prüfungsanforderungen ZAP 3 (BM, FMS, IMS)

Die Zentrale Aufnahmeprüfung 3 gilt für den Übertritt von der Sekundarschule an die Berufsmaturitätsschule, die Fachmittelschule und an die Informatikmittelschule.

Die Aufnahmeprüfung orientiert sich am Lernplan 21 des Kantons Zürich am Ende des 1. Semesters der 3. Sekundarklasse.

 

Deutsch

Die zu prüfenden Kompetenzen in Deutsch sind das Verfassen eines Textes, das Textverständnis und die Sprachbetrachtung.

Als Hilfsmittel erlaubt ist für den Prüfungsteil «Verfassen eines Textes» der Duden «Rechtschreibung» oder das in der Sekundarschule verwendete Wörterbuch «Schweizer Schülerduden Rechtschreibung».

 

Mathematik

Die zu prüfenden Kompetenzen in Mathematik sind der obligatorische Unterrichtsstoff der Sekundarschule per Ende 3. Semester der Sekundarschule bei der ZAP 2 und per Ende 5. Semester der Sekundarschule bei der ZAP 3.

Erlaubte Hilfsmittel sind von der Bildungsdirektion zugelassene Taschenrechner und Konstruktionswerkzeug (Zirkel, Geometrie-Dreieck, Massstab).

 

Neue Verordnungen über die Aufnahme an den Maturitätsschulen gültig ab 2020

  • Für das Kurzgymnasium werden die Vorleistungen (Noten im Schulzeugnis) vom Januarzeugnis wieder angemessen berücksichtigt. Deutsch, Mathematik (einschliesslich Geometrie), Französisch, Englisch und Naturwissenschaften. Neu werden die sechs Bereiche des «Arbeits- und Lernverhaltens» miteinbezogen. Die fünf Hauptfächer, sowie die sechs Bereiche des «Arbeits- und Lernverhaltens» werden zu einem Sechstel verrechnet.
  • Die ZAP 2 (Kurzgymnasium, HMS) und ZAP 3 (BMS, FMS, IMS) finden in derselben Woche statt. Für Lernende, die erst nach dem Prüfungstermin eine Lehrstelle finden, findet die Nachprüfung im Juni statt.
  • Der Zugang zu den Zentralen Aufnahmeprüfungen wird den Schülerinnen und Schüler gewährt, die die Sekundarstufe A besuchen, die Sekundarstufe B besuchen und eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson vorweisen können oder eine Privatschule besuchen.
  • Mündliche Prüfungen werden abgeschafft.
  • Die Prüfungsfächer sind Deutsch und Mathematik mit je einem Anteil von 50 % an der Prüfungsnote. Französisch gilt nicht mehr als Prüfungsfach.
  • Für die berufsorientierten Aufnahmeprüfungen (ZAP3 und HMS) ist ein Durchschnitt von 4.5 vorgesehen und für das Kurzgymnasium ist 4.75 erforderlich, um die Aufnahmeprüfung zu bestehen.

 

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