Die Aufnahmeprüfung für das Langzeitgymnasium können Schülerinnen und Schüler in der 6. Klasse der Primarschule absolvieren. Geprüft wird in schriftlicher Form in den Fächern Deutsch (Aufsatz und Sprachprüfung) und Mathematik. Der Prüfungstermin ist im März, der Übertritt erfolgt nach Abschluss der Primarschule. Um zu bestehen, muss der Gesamtdurchschnitt der Prüfungsnoten und der Deutsch- und Mathematiknoten aus dem letzten Zeugnis mindestens 4.5 ergeben. Es ist nicht möglich, die Prüfung zu wiederholen; in diesem Fall besuchen die Schülerinnen und Schüler die Sekundarschule und melden sich im zweiten Jahr für die Aufnahmeprüfung ans Kurzzeitgymnasium an.
Fürs Kurzzeitgymnasium wird die Prüfung in der Regel im zweiten Semester des 8. Schuljahres abgelegt, also während des zweiten Sekundarschuljahres. Alternativ besteht auch die Möglichkeit eines Übertritts nach dem dritten Sekundarschuljahr. Zugelassen werden Schülerinnen und Schüler, welche die Abteilungen A oder B der Sekundarstufe besuchen. Die Prüfungen finden ebenfalls im März statt. Neben den Fächern Deutsch (Aufsatz und Sprachprüfung) und Mathematik wird auch Französisch geprüft (Sprachprüfung inklusive Schreibauftrag und Hörverständnis. Wer in der schriftlichen Prüfung die Note 4 oder höher erreicht, wird aufgenommen; Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Ergebnis zwischen 3.75 und 4 müssen zur mündlichen Prüfung antreten und werden aufgenommen, sofern in dieser die Note 4 erreicht wird. Falls das Ergebnis der schriftlichen Prüfung unter 3.75 liegt, können die Betreffenden ein Jahr später ein weiteres Mal antreten.