Der Regierungsrat hat im April 2019 die Anforderungen zur Aufnahme an die Maturitätsschulen im Kanton Zürich angepasst. Das neue Reglement sollte ursprünglich 2021 in Kraft treten. Aufgrund eines laufenden Rechtsmittelverfahren ist jedoch frühestens im Jahre 2022 mit der Inkraftsetzung zu rechnen. Somit werden die Prüfungen in den Jahren 2020 und 2021 noch nach dem alten Reglement durchgeführt.
Ziel der neuen Anforderungen ist, den Übertritt an eine Maturitätsschule zu erschweren. Die erforderlichen Notenschnitte sollen folglich angehoben und Vorleistungen mitberücksichtigt werden.
Kurzgymnasium (neue Verordnung)
Zur Aufnahme an ein Kurzgymnasium sollen nur noch die Fächer Deutsch und Mathematik getestet werden. Die Prüfungsnote wird aus dem Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik berechnet. Dabei werden beide Prüfungsfächer gleich gewichtet. Die Note der Vorleistung setzte sich jeweils zu 20% aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie Natur und Technik zusammen. Für die Vornoten ist das 1. Semesterzeugnis desjenigen Schuljahres massgebend, in welchem die Aufnahmeprüfung abgelegt wird.
Zur Aufnahme an ein Kurzgymnasium muss ein Durchschnitt, berechnet aus der Vorleistungsnote und der Prüfungsnote, von 4.75 erreicht werden. Für den Übertritt an die HMS, FMS oder IMS wird mindestens ein Durchschnitt von 4.5 vorausgesetzt.
Kurzgymnasium (Prüfungen 2020 und 2021)
Gemäss dem alten Reglement wird jeweils eine Prüfung in Deutsch, Mathematik und Französisch abgelegt. Die Prüfungsnote setzt sich aus 40% der Deutschnote, 40% der Mathematiknote und 20% der Französischnote zusammen. Zum Bestehen der Aufnahmeprüfung muss ein Notenschnitt von 4.0 erreicht werden. Für einen Übertritt an die HMS wird ein Prüfungsdurchschnitt von 3.87 vorausgesetzt. Vornoten werden nicht berücksichtigt.
Langgymnasium (neue Verordnung)
Die neue Verordnung (gegenüber der alten Verordnung) sieht eine Erhöhung des zur Aufnahme benötigten Durchschnittes, berechnet aus Erfahrungsnote und Prüfungsnote, vor. Zur Aufnahme an ein Langgymnasium muss ein Durchschnitt von 4.75 erreicht werden.
Langgymnasium (Prüfungen 2020 und 2021)
Zur Aufnahme an ein Langgymnasium wird jeweils eine Prüfung in den Bereichen Deutsch und Mathematik abgelegt. Die Prüfungsnote berechnet sich aus dem Durchschnitt der Deutsch- und Mathematiknote der abgelegten Prüfungen. Beide geprüften Fächer werden gleich gewichtet. Erfahrungsnoten aus den Bereichen Deutsch und Mathematik werden berücksichtigt. Es zählen die Noten des letzten Zeugnisses vor der Aufnahmeprüfung. Eine Aufnahme an ein Langgymnasium ist dann möglich, wenn der Durchschnitt der Erfahrungsnote und Prüfungsnote mindestens eine 4.5 beträgt.
Für manche Schulen gelten andere Bedingungen. Alle Informationen zum neuen Reglement sind hier zu finden.
Die Nachhilfe Akademie verwendet zur optimalen Vorbereitung der Schüler selbst erstellte Kursbücher. Die Kursbücher bestehen aus einem ausführlichen Theorieteil gefolgt von einer umfassenden Aufgabensammlung. Damit sichergestellt werden kann, dass die Schüler ideal auf die bevorstehenden Aufnahmeprüfungen vorbereitet werden, werden unsere Lernmittel fortlaufend den sich ändernden Prüfungsanforderungen angepasst. Wir verfügen zudem über eine Aufgabensammlung, welche speziell in den von uns angebotenen Ferienkursen verwendet wird.